Berufs-erkrankungen

Beruf und

Haut

BERUFSDERMATOLOGIE
In unserer Sprechstunde für berufsbedingte Hauterkrankungen untersuchen wir verschiedene, durch berufliche Tätigkeiten ausgelöste Krankheitsbilder. Wir bieten nicht nur Diagnostik und therapeutische Maßnahmen, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es um gutachterliche Fragen geht. Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften setzen wir uns für die Sicherheit Ihrer Haut am Arbeitsplatz ein. Dr. Günter Kurzhals ist als zertifizierter Gutachter für Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte tätig.

WAS ist

Berufs­derma­tologie?

Berufsdermatologie befasst sich mit der Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Hauterkrankungen, die durch berufliche Aktivitäten verursacht oder verschlimmert werden. Wir prüfen, ob Hauterkrankungen oder Hautkrebs beruflich bedingt sein könnten.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen, die wir in unsere Praxis anbieten.

Meldung einer Berufserkrankung

Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung erstatten wir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, eine Meldung an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft, um dann zusammen mit der BG die für Sie bestmögliche Therapie einleiten zu können.

Muss Ihr Arbeitgeber informiert werden?
Es besteht keine generelle Pflicht, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Wünschen Sie keine Benachrichtigung Ihres Arbeitgebers, wird dies entsprechend in der Meldung an die BG festgehalten.

Häufige berufsbedingte Hauterkrankungen:

  • Handekzeme (BK5101)
  • Hautkrebs durch berufliche Sonneneinstrahlung (BK5103)

Was bedeutet Meldung an Ihre Berufs­genossen­schaft?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für alle erforderlichen Untersuchungen und Therapien, einschließlich Hautschutzseminaren oder beruflichen Umschulungen. Auch Medikamente, die möglicherweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, wie Hautschutzmittel, werden von der BG bezahlt und sind für Sie zuzahlungsfrei. Darüber hinaus können auch Verdienstausfall und Fahrtkosten zur Praxis erstattet werden.
(BK5101)

Handekzeme

Regelmäßiger Kontakt mit Reizstoffen wie Reinigungsmitteln oder das Arbeiten in feuchtem Umfeld, etwa beim Tragen von Gummihandschuhen, kann bei einigen Menschen zu Hautveränderungen führen. Typische Symptome sind Rötungen, Trockenheit und schmerzhafte Risse an den Händen. Diese Beschwerden können nicht nur störend sein, sondern auch zu langen Arbeitsausfällen und im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit führen.

Besonders betroffen sind Beschäftigte im Friseurhandwerk, im Baugewerbe, im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie oder auch medizinisches Personal. Zudem können bestimmte Berufsstoffe Allergien auslösen, die wir mittels Hauttests ermitteln können. Bei Vorliegen einer solchen Allergie ist es notwendig, den Kontakt zu den auslösenden Stoffen sowohl beruflich als auch privat zu meiden.

Hautkrebs

DURCH BERUFS­BEDINGTE SONNEN­STRAHLUNG (BK5103)
Berufstätige, die über Jahre hinweg im Freien arbeiten und intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, können auf dem Kopf oder anderen exponierten Körperstellen Hautveränderungen wie Keratosen und Tumore entwickeln. Oft handelt es sich dabei um oberflächliche Hautkrebsvorstufen, die auch aktinische Keratosen genannt werden, oder auch um hellen Hautkrebs.

Diese Präkanzerosen können sich zu bösartigen Spinaliomen (heller Hautkrebs) entwickeln und erfordern daher eine Behandlung. Auch Rentner, die im früheren Berufsleben jahrelang Sonnenexposition hatten, haben die gleichen Versorgungsansprüche wie noch im Beruf stehende Arbeitnehmer und sollten bei Verdacht der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Besonders gefährdet sind Personen aus Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, wie in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und Handwerk (z.B. Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer), sowie Straßenarbeiter, Bademeister, Bergführer, Kindergärtner oder Briefträger.

WEITERE BERUFLICH

verursachte Haut­er­krankungen

Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen gehören:
 

  • Tumore durch krebserregende Stoffe, wie z.B. Ruß, Arsen oder Teer
  • Folgeschäden an der Haut durch einen früheren Arbeitsunfall (Verbrennungen, Narbenveränderungen)
  • Infektionserkrankungen, z.B. Rinderflechte bei Landwirten im Kontakt mit pilzinfizierten Rindern