Berufs-erkrankungen
Haut
BERUFSDERMATOLOGIE
In unserer Sprechstunde für berufsbedingte Hauterkrankungen untersuchen wir verschiedene, durch berufliche Tätigkeiten ausgelöste Krankheitsbilder. Wir bieten nicht nur Diagnostik und therapeutische Maßnahmen, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es um gutachterliche Fragen geht. Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften setzen wir uns für die Sicherheit Ihrer Haut am Arbeitsplatz ein. Dr. Günter Kurzhals ist als zertifizierter Gutachter für Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte tätig.
Berufsdermatologie?
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen, die wir in unsere Praxis anbieten.
Meldung einer Berufserkrankung
Muss Ihr Arbeitgeber informiert werden?
Es besteht keine generelle Pflicht, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Wünschen Sie keine Benachrichtigung Ihres Arbeitgebers, wird dies entsprechend in der Meldung an die BG festgehalten.
Häufige berufsbedingte Hauterkrankungen:
- Handekzeme (BK5101)
- Hautkrebs durch berufliche Sonneneinstrahlung (BK5103)
Was bedeutet Meldung an Ihre Berufsgenossenschaft?
Handekzeme
Besonders betroffen sind Beschäftigte im Friseurhandwerk, im Baugewerbe, im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie oder auch medizinisches Personal. Zudem können bestimmte Berufsstoffe Allergien auslösen, die wir mittels Hauttests ermitteln können. Bei Vorliegen einer solchen Allergie ist es notwendig, den Kontakt zu den auslösenden Stoffen sowohl beruflich als auch privat zu meiden.
Hautkrebs
Diese Präkanzerosen können sich zu bösartigen Spinaliomen (heller Hautkrebs) entwickeln und erfordern daher eine Behandlung. Auch Rentner, die im früheren Berufsleben jahrelang Sonnenexposition hatten, haben die gleichen Versorgungsansprüche wie noch im Beruf stehende Arbeitnehmer und sollten bei Verdacht der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Besonders gefährdet sind Personen aus Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, wie in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und Handwerk (z.B. Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer), sowie Straßenarbeiter, Bademeister, Bergführer, Kindergärtner oder Briefträger.
WEITERE BERUFLICH
verursachte Hauterkrankungen
Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen gehören:
- Tumore durch krebserregende Stoffe, wie z.B. Ruß, Arsen oder Teer
- Folgeschäden an der Haut durch einen früheren Arbeitsunfall (Verbrennungen, Narbenveränderungen)
- Infektionserkrankungen, z.B. Rinderflechte bei Landwirten im Kontakt mit pilzinfizierten Rindern